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Behörde
Im Management: (1) gesetzliche oder Delegierte berechtigt Richtungen den Untergebenen und den Befehl Ressourcen geben. (2) Dem Ermessen gegeben, einem Mitarbeiter oder einer etablierten einer organisatorischen Position, ihr Urteil bei der Entscheidungsfindung zu verwenden. (3) Das Recht auf Ressourcen verwenden und Entscheidungen in einer Weise, dass organisatorische Ziele gesetzt und erreicht werden.
- Kalbos dalis: noun
- Pramonės šaka / sritis: Computer; Software
- Category: Software engineering
- Organization: IEEE Computer Society
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- LeonKlein
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(Munich, Germany)