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Reichshofrat

Oberste Rat des alten deutschen Reiches, von dem es kein Rechtsmittel gab, des Datums von 1495 bis 1654, es hatte keine Verfassung, befasste sich mit juristischen Angelegenheiten und lebte und starb mit dem Kaiser.

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  • DominikB
  • (Nuremberg, Germany)

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